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Schützengesellschaft Frohsinn Pflugdorf

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Einverständniserklärung für Kinder unter 14 Jahre

Wenn Jugendliche unter 14 Jahre bei einem Schützenverein am offiziellen Schießbetrieb teilnehmen möchten, muss eine Einverständniserklärung der Eltern (gem. §27 WaffG) vorliegen.

Die Einverständniserklärung können Sie hier als PDF laden.

Downloads

  • Aufnahmeantrag
  • Einverständniserklärung für Kinder unter 14 Jahre
  • Antrag Ausnahmegenehmigung für Kinder ab 10 Jahre
  • Informationen zum Waffentransport

Links

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  • Gau Landsberg
  • RWK Melder
  • Schützenverein Stadl
  • Musikkapelle Pflugdorf-Stadl

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