Wenn Jugendliche ab 10 Jahre bei einem Schützenverein am offiziellen Schießbetrieb teilnehmen möchten, muss ein sog. „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum sportlichen Schießen in genehmigten Schießstätten“ (gem. §27 WaffG)gestellt und vom Verein bestätigt werden.