Wenn Jugendliche unter 14 Jahre bei einem Schützenverein am offiziellen Schießbetrieb teilnehmen möchten, muss eine Einverständniserklärung der Eltern (gem. §27 WaffG) vorliegen.
Wenn Jugendliche unter 14 Jahre bei einem Schützenverein am offiziellen Schießbetrieb teilnehmen möchten, muss eine Einverständniserklärung der Eltern (gem. §27 WaffG) vorliegen.